Gemeindegebietsreform 1971 mit 1978

September 1971

 

Das Landratsamt teilt mit, dass im Raum Maßbach eine Einheitsgemeinde gebildet werden soll. Bürgerabstimmung in Thundorf. Es sprechen sich ca. 50 % für eine Einheitsgemeinde mit Maßbach aus. Es stehen für eine Aufgabe der Selbständigkeit 192 427,- DM Sonderschlüsselzuweisungen im Raum. („Todesprämie“ des Freistaates Bayern für Gemeinden die aufgeben!)

 

Am 23.12.1971 wurde der Thundorfer Gemeinderat zu einer Sondersitzung geladen, bei der Landrat Herrmann mit seinem Stab anwesend war. Hier wollte man den Gemeinderat Thundorf zum Zusammenschluss bewegen. Zu dieser Sitzung wurde die erforderliche Ladungsfrist nicht eingehalten, sodass Gemeinderat Albin Braun den Antrag stellte, wegen fehlender Ladungsfrist den Zusammenschluss zu vertagen. Trotz diesem Formfehler ließ Bürgermeister Bonfig auf Anraten des Landrats über die Aufgabe der Selbständigkeit und den Zusammenschluss mit Maßbach abstimmen. Dabei wurde jedoch der Antrag mit 5:4 Stimmen abgelehnt.

 

02.04.1973

 

Vorschlag des Landratsamtes Bad Kissingen: „Die Eingliederung der Gemeinden Rannungen, Rothhausen und Thundorf in den Markt Maßbach, wird als die bessere Lösung betrachtet“ (also die Bildung einer Einheitsgemeinde).

 

Anhörungsverfahren der Regierung von Unterfranken vom 01.07.1975

 

Die Regierung schlägt die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vor, die aus den Gemeinden Maßbach und Ransbachsmühle, Rannungen und Rothhausen mit Thundorf bestehen soll. Der Gemeinderat von Thundorf stimmt im Wesentlichen dem Vorschlag der Regierung v. UFr zu. Abweichend vom Vorschlag, wird jedoch beantragt:

 

a. Der ausmärkische Gemeindeteil Ransbachsmühle soll wie bisher bei Thundorf bleiben.

 

b. Sollte von den Bürgern von Theinfeld der Wunsch geäußert werden, sich der zu bildenden neuen Gemeinde Thundorf, bestehend aus den selbständigen Gemeinden Rothhausen und Thundorf anzugliedern, so besteht damit volles Einverständnis.

 

c. Diesem GR-Beschluss lag eine Abstimmung der Bürger der Gemeinde Thundorf zu Grunde, wobei von 75 gültig abgegebenen Stimmen 72 – das sind 96 % – für die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gestimmt hatten.

 

22.11.1975

 

Die Zielplanung der Regierung sieht vor, dass der Gemeindeteil Theinfeld, wegen fehlender territorialer Verbindung zu Maßbach, ausgegliedert werden soll und der neuzubildenden Gemeinde Thundorf-Rothhausen angegliedert wird. Begründung: siehe Text im Regierungsentwurf.

 

Bürgerversammlung in Theinfeld

 

38 Bürger stimmen mit Unterschrift für die Ausgliederung aus Maßbach und dem Zusammenschluss mit Thundorf-Rothhausen zu.

 

9. 27.01.1976

 

Nach der modifizierten Planung der Regierung von UFr. soll jetzt doch Theinfeld bei Maßbach bleiben (siehe Text des Regierungsentwurfs). Wenn über Münnerstädter Gebiet ein Korridor von der Weichtunger Gemarkung nach Theinfeld erfolgt, damit eine territoriale Verbindung geschaffen wird, so verlangt die Gemeinde Thundorf mit gleichem Recht, die Bildung eines Korridors zur Ransbachsmühle.

 

09.02.1977

 

Gemeinsame Eingabe mit Rothhausen an das Staatsministerium des Innern mit 5 DIN A4-Seiten. Begründung mit exakten Detailplänen von Reinhard Wiener.

 

14.02.1977

 

Gemeinsame Eingabe von Thundorf und Rothhausen an den Ausschuss für Verfassungs- Rechts und Kommunalfragen des Bayer. Landtages in München.

 

14.02.1977

 

Die Eingabe der Gemeinden Thundorf mit Rothhausen wird dem Innenministerium zur Berücksichtigung weitergeleitet. Theinfeld soll wieder nach Thundorf kommen. (In dieser Angelegenheit, hat uns der Abgeordnete Herrmann Dürrbeck aus dem Nachbarlandkreis ganz wesentlich unterstützt.) Die neu zu bildende Gemeinde aus Thundorf-Rothhausen und Theinfeld soll den neuen Namen Thundorf i. UFr. tragen.

 

Der Markt Maßbach schöpft die letzte Möglichkeit für die Bildung einer Einheitsgemeinde aus und leitet ein Normenkontrollverfahren ein.

 

14.09.1977

 

Der V. Senat des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes erscheint hier im Gebiet, um sich ein Bild von der Örtlichkeit zu machen. Der Markt hatte einen Bus gechartert. Die Fahrt ging in Maßbach los und ging über Thundorf nach Theinfeld, zurück über Rothhausen Maßbach nach Rannungen.

 

Jeder der drei Bürgermeister musste seine Gemeinde während der Fahrt vorstellen und begründen, warum nach seiner Meinung die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft (Rannungen und Thundorf) bzw. eine Einheitsgemeinde (Maßbach) sinnvoll sei. Die damaligen Bgm waren, Erich Schmitt in Maßbach, Alfred Zehner in Rannungen und Felix Braun in Thundorf. Bei der Fahrt waren auch die Vertreter des Landratsamtes und der Reg. v. Ufr dabei. (Als wir durch Thundorf fuhren, habe ich von Reg. Dir. Dr. Wachsmuth ein Kompliment erfahren dürfen, Er sagte öffentlich. „Herr Bürgermeister ich muss Ihnen sagen, dass sich Thundorf sehr zum Guten verändert hat, denn ich kenne das Dorf schon seit Jahren aus meiner Tätigkeit bei der Betreuung der staatl. Gebäude.

 

16.09.1977

 

Beim Verwaltungsgericht in Würzburg fand die mündliche Verhandlung der Klage statt. Wir waren geladen und ich musste wie die anderen Bgm. bei der Verhandlung unsere Gründe vortragen. Zur Verstärkung hatten wir Pf. Pflüger mit nach Würzburg gebeten. Die Klage des Marktes wird kostenpflichtig zurück gewiesen!!!! Aus Maßbach mit Ransbachsmühle, Rannungen und Thundorf bestehend aus Thundorf ohne Ransbachsmühle, Rothhausen und Theinfeld.

 

Aufgestellt: Für die späteren Generationen am 18.01.1978

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